Oldtimer verkaufen? In 3 Schritten kostenlos Oldtimer-Wert ermitteln
Nachfolgend möchten wir von Oldtimer-barankauf.com Ihnen einige interessante Informationen zu Oldtimern geben.
Gemäß dem § 2 Nr. 22 der Fahrzeugzulassungsverordnung sind Oldtimer PKWs oder Motorräder, die vor mindestens 30 Jahren gebaut und erstmals in den Verkehr genommen wurden.
Kurz gesagt: Ein Oldtimer ist ein 30 Jahre altes Fahrzeug in sehr gutem gepflegtem Zustand.
Gut gepflegte Oldtimer mit verbauten Originalteilen können mit dem H-Kennzeichen als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemeldet werden. Sobald ein Fahrzeug als Oldtimer anerkannt wurde, genießt der Halter einige Vorzüge:
– Günstige Kfz-Steuer
Es gilt ein Pauschalbetrag von rund 191,73 Euro für PKWs, LKWs und andere mehrspurige Fahrzeuge. Hubraum und Emissionen spielen dabei keine Rolle. Für Motorräder gilt der Einheitssteuersatz von 46,02 Euro. Das lohnt sich vor allem bei allen Diesel-Fahrzeugen, Pkws ohne Katalysator ab 700 ccm und Motorrädern ab rund 600 ccm Hubraum.
– Preiswerte Kfz-Versicherung
Versicherungsgesellschaften gehen davon aus, dass Oldtimer seltener und achtsamer im Straßenverkehr bewegt werden. Aus diesem Grund bieten viele Versicherer attraktive Konditionen für Ihren Oldtimer an.
– Ein verbauter Katalysator ist nicht erforderlich.
– Die Feinstaubplakette ist für Oldtimer in Umweltzonen nicht nötig
Die wichtigste Voraussetzung dafür ist das Alter. Wie bereits erwähnt muss Ihr Wagen oder Motorrad vor mindestens 30 Jahren oder mehr in Betrieb genommen worden sein. Zusätzlich zur Altersfrage müssen aber noch weitere Kriterien erfüllt sein:
– alle Kfz-Hauptbaugruppen entsprechen dem Originalzustand.
– Änderungen und Umbauten müssen dem damaligen Zeitgeist entsprechen.
– Es sind keine gravierenden technischen und optischen Mängel festzustellen.
– Die HU wurde bestanden.
– Das Fahrzeug muss zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ dienen
Ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur (zum Beispiel bei DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV) erstellt unter Berücksichtigung all dieser Vorgaben ein Gutachten für die Einstufung als Oldtimer.
Auch scheinbar neuere Fahrzeuge kommen langsam in die Oldtimer-Jahre, haben doch auch Sie ihre 30 Jahre Laufzeit erreicht. Das nächste Premiere Jahr ist 1993.(Stand 2023)
Hierzu gehören der
– Ford Escort
– Audi 100 (C4)
– Opel Calibra
– Aston Martin Virage
– BMW 3er (E36)
– Renault Clio
– Mini Cooper
– Volvo 940
– Golf II Country Syncro
um nur einige zu nennen. Neben dem Alter sind wie gesagt auch ein top Allgemeinzustand sowie ausschließlich verbaute Originalteile Voraussetzung (s. hierzu Frage 3).
Unsere Oldtimer Service-Hotline für den Oldtimer Ankauf ist
täglich von 8 – 22 Uhr für Sie da (auch an Sonn- und Feiertagen)
Dringend gesucht: US-Oldtimer + Deutsche Oldtimer + Italienische Oldtimer – Mercedes Benz, Alfa Romeo, Bentley, BMW, Cadillac, Corvette, Citroen, Lancia, Porsche, Jaguar, Ferrari, Fiat, Ford, Triumph, Rolls Royce, Volvo, Volkswagen uvam.
Um ein H-Kennzeichen zu erhalten, müssen Sie folgende Papiere bei der Zulassungsstelle vorlegen:
– Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II)
– Oldtimer-Gutachten und Hauptuntersuchung
– Amtliches Kennzeichen (wenn das Fahrzeug nicht „stillgelegt“ wurde)
– Versicherungspolice über Kfz-Haftpflicht (aktueller Beitragsbescheid reicht aus)
– SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
– Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
– ggfs. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
Diese Frage muss mit Nein beantwortet werden.
Grundsätzlich gilt:
– In allen Hauptbaugruppen dürfen nur Originalteile verbaut sein.
– Nur zeitgenössische und typische Umbauten sind erlaubt.
– Das Fahrzeug muss in einem guten Allgemeinzustand sein. Größere Mängel oder Gebrauchsspuren dürfen nicht vorhanden sein.
– Alte Tuning-Fahrzeuge werden diesen Vorgaben nicht entsprechen. Daher ist ein Gutachten für ein H-Kennzeichen hier sehr unwahrscheinlich.
– Außerdem benötigt der Oldtimer für die Zulassung mit H-Kennzeichen eine gültige Hauptuntersuchung (HU). Die Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein.
Der Aufwand für den Antrag eines H-Kennzeichens kann sich für Sie lohnen. Dieses Kennzeichen bietet einige Vorteile für Sie. Das wären:
– steuerlichen Vergünstigungen (lesen Sie hierzu auch Frage 2, welche Vorteile hat ein Oldtimer?)
– günstigere KFZ-Versicherungsbeiträge
– geringere Umweltauflagen
– fahren ohne Katalysator
– eine Feinstaubplakette wird nicht benötigt.
Bei der Beantragung eines H-Kennzeichens müssen Sie mit folgenden Gebühren rechnen:
– 20 bis 30 Euro Anmeldegebühr bei der Zulassungsstelle
– ca. 10 bis 20 Euro für ein Wunschkennzeichen
– Ggf. 100 Euro für Nummernschild nach DIN 1451 (Bearbeitungsgebühr); nicht bei allen Zulassungsstellen ist dies möglich
– Gebühr für die Hauptuntersuchung
– Kosten für das Oldtimergutachten
– 20 bis 30 Euro für das Prägen des Nummernschildes.
Sobald ein Fahrzeug, ob Oldtimer oder Neuwagen, im Straßenverkehr teilnimmt, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Voraussetzung für viele Versicherungsanbieter ist, dass der Oldtimer nicht als Alltagsfahrzeug genutzt wird.
Oldtimer-Versicherungen sind vergleichsweise günstig. Die Versicherer gehen davon aus, dass der Oldtimer nur gelegentlich zu besonderen Anlässen und sehr behutsam gefahren wird. Dementsprechend beschränken sich die meisten Tarife auf eine jährliche Fahrleistung von 6.000 bis 9.000 Kilometern.
Die jeweiligen Anbieter berechnen ihre Kfz-Haftpflichtversicherung sehr unterschiedlich. Im Schnitt kostet sie je nach Fahrzeugalter zwischen 40 bis 110 Euro.
Die Beiträge zum Voll- und Teilkaskoschutz hängen vom Markt- oder Wiederherstellungswert ab. Hierfür werden zusätzlich 30 bis 70 Euro pro Jahr fällig.
Ab einem gewissen Wert Ihres Oldtimers empfiehlt sich eine Kaskoversicherung. Sie übernimmt nicht nur die Reparaturkosten, sondern sorgt auch für einen finanziellen Ausgleich bei Schäden an ihrem Fahrzeug. Fällt Ihre Wahl auf eine Teilkaskoversicherung, so sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Vandalismusschäden mit abgedeckt sind.
Für Oldtimer gibt es spezielle Oldtimerversicherungen. Hierzu fragen Sie am besten bei Ihrem jeweiligen Versicherungsanbieter nach.
Bei einem Oldtimer wird für die Berechnung der Versicherungsprämie nicht nur die Schadensfreiheitsklasse und Typklasse herangezogen, sondern auch der individuelle Wert des Fahrzeuges. Bei Oldtimerversicherungen fehlt in der Regel der Schadensfreiheitsrabatt. So werden Sie bei einem möglichen Autounfall nicht in eine schlechtere SF-Klasse herabgestuft.
Nein, auch für Oldtimer müssen Sie Steuern zahlen. Haben Sie aber ein H-Kennzeichen für Ihren Oldtimer, so profitieren Sie von einem vergünstigten Steuersatz in Deutschland. Der Pauschalsteuerbetrag liegt bei 191,73 Euro jährlich. Für Oldtimer in Form von Krafträdern gilt ein Satz von 46,02 Euro jährlich.
Wer einen Oldtimer fährt, kann somit einiges an Kfz-Steuer sparen. Allerdings nur, wenn gewisse Bedingungen, was die Berechnung der Kfz-Steuer für Oldtimer angeht, erfüllt sind. Lesen Sie hierzu die Fragen Wie wird mein Auto ein Oldtimer? und Kann jedes Auto ein Oldtimer werden?
Mit diesem Fragenkatalog wollten wir Ihnen einige wichtige Hintergrundinformationen an die Hand geben. Wir hoffen, dass Sie mit diesen Oldtimer Infos einige Antworten auf Ihre Fragen bekommen haben.
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